Offenbacher Mietspiegel

Der Offenbacher Mietspiegel beruht auf statistischen Erhebungen über viele Jahre und spiegelt die in der Stadt Offenbach gezahlten Mieten für nicht preisgebundene Mietwohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 35 und 100 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern wieder, die bereits seit einiger Zeit bewohnt werden.
Neubauten und auch Neuvermietungen des Bestandes sind hier ausgeklammert.
Für öffentlich geförderte Wohnungen, auf die die Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes anzuwenden sind (Sozialwohnungen) oder für Wohnungen, für die aus anderen Gründen nur eine Kostenmiete erhoben werden darf, findet der Mietspiegel keine Anwendung.
Der Mietspiegel dient zum Nachweis der ortsüblichen Mieten (insbesondere bei Mieterhöhungen) in den jeweiligen Kategorien der Tabelle. Er wird vom Offenbacher Amtsgericht in der Rechtssprechung anerkannt und angewandt. Er kann und soll nichts darüber aussagen, ob Wohnungen zu den aufgeführten qm-Preisen am Markt, also zur aktuellen Vermietung, tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei Neuvermietungen können also durchaus abweichende Mietpreise zur Anwendung kommen. Hier bestimmen Nachfrage und Angebot das Preisniveau.
Er ist auch nicht zur Regulierung sozialrechtlicher Ansprüche konzipiert, wenngleich er dazu willkürlich herangezogen wird. Dieses geschieht jedoch nicht unter mietrechtlichen Aspekten und entspricht nicht dem eigentlichen Sinn des Mietspiegels.
Der Offenbacher Mietspiegel wird alle 2 Jahre fortgeschrieben und neu aufgelegt. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen des Mietspiegels.
Die gedruckte, ausführliche Mietwerttabelle mit allen Daten und Beschreibungen erhalten Sie bei uns gegen eine Schutzgebühr von EURO 1,00. Wenn Sie die Tabelle zugesandt haben möchten, senden Sie uns bitte einen normalen, an Sie adressierten Rückumschlag mit EURO 0,80 frankiert und fügen außerdem EURO 1,00 in bar oder Briefmarken bei.
Mitglieder unseres Vereins erhalten die Offenbacher Mietwerttabelle gratis (1x je Ausgabe). Versand gegen Rechnung nur an Firmen und Behörden, ab 5,00 € Warenwert.
Wir bedauern, keine Mietwerttabellen anderer Städte und Gemeinden liefern zu können! Bitte wenden Sie sich jeweils an den dortigen Mieterverein oder die Stadtverwaltung.
Im Kreis Offenbach sind zur Zeit keine Mietspiegel verfügbar. Der Mietspiegel der Stadt Offenbach ist hier nicht anwendbar.

Miespielgel-Informationen der Stadtverwaltung Offenbach: https://www.offenbach.de/leben-in-of/planen-bauen-wohnen/wohnen/subrubrik-wohnen.php

Den Betriebskostenspiegel für Hessen finden Sie im Kapitel "Links"