Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft

Warum soll ich überhaupt Mitglied im Mieterbund Offenbach werden?

Als Mitglied im Mieterbund Offenbach können Sie sich jederzeit kostenlos durch unsere Juristen beraten lassen. Diese sind auf das Mietrecht spezialisiert und nehmen regelmäßig an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen teil.

 

Warum muss ich, auch für eine kleine Auskunft, Mitglied werden?

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist die Rechtsberatung nur Rechtsanwälten und bestimmten Organisationen erlaubt. Der Mieterbund Offenbach zählt zu diesen Organisationen. Nur als Verein können wir eine kompetente Rechtsberatung zu moderaten Preisen leisten. Bei einem Anwalt zahlen Sie ein Vielfaches unserer Kosten.

 

Welche Leistungen kann ich sofort nach Beitritt in Anspruch nehmen?

Nach Beitritt können alle Leistungen sofort, ohne Einhaltung einer Wartefrist, in Anspruch genommen werden. Insbesondere können Sie als Neumitglied kostenlos die persönliche oder telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Eventuell kann es einige Tage dauern, bis ein Termin frei ist.

 

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Mitgliedschaft kostet 60,00 € im Jahr. Die Mitgliedsbeiträge sind ein Jahr im Voraus zu zahlen.

Bei Eintritt zahlen Sie einen Jahresbeitrag für 4 Quartale und im Folgejahr ebenso. Danach mit Einzug anteilig für die Quartale bis Jahresende und dann immer ab Jahresanfang. Bei Eintritt z.B. im Juli zahlen sie 60,00 € (bis Juni des Folgejahres), im 2. Jahr buchen wir 30,00 € für Juli bis Dezember (2 Quartale) von Ihrem Konto ab. Danach dann immer am Jahresanfang einen ganzen Beitrag.
Ohne Einzugsermächtigung ist der Beitrag jeweils ohne Aufforderung am Jahreanfang bzw. zur Fälligkeit ab Eintrittsquartal zu zahlen.
Bei Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 30,00 € zu zahlen. Für Rücklastschriften, Mahnungen, Rechnungen, Überweisungsträger, etc. sind evtl. Gebühren fällig.

 

Welche Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten?

Mit Ausnahme der Schreibgebühren sind sämtliche Beratungsleistungen im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Mieterzeitung kann kostenlos bei uns abgeholt werden.

 

Welche Leistungen bietet der Verein sonst noch?

Für das Anfertigen von Schreiben erheben wir einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 20,00 € für ein normales Schreiben und 30,00 € für ein Einschreiben/Rückschein bzw. sonstige aufwendigere Schreiben, jeweils inkl. Kopien, Porto, Zusendung der Antwort, etc. Das gilt auch bei Versand per Fax oder Email.

Für die Zusendung der Zeitung berechnen wir einen Portokostenanteil von 6,00 € pro Jahr. Die Online-Ausgabe kostet nur 3,00 €, bei Abholung ist sie kostenlos.

Sonstige Leistungen auf Anfrage.

 

Werde ich von den Juristen des Vereins bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten?

Der Mieterbund kann Sie leider nicht in Gerichtssachen vertreten. Unsere Juristen sind bemüht, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Lässt sich ein Prozess einmal nicht vermeiden, helfen wir Ihnen aber ggf. bei der Wahl eines im Mietrecht erfahrenen Anwalts.

 

Wie kann ich Änderungen meiner Daten melden?

Bitte rufen Sie uns zu unseren Telefonzeiten an oder schreiben Sie uns eine Email bei Adressänderungen oder Kontoänderungen, etc.

 

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist frühestens zum Ende des Kalenderjahres nach dem Jahr des Beitritt und dann zu jedem Jahresende möglich. Die schriftliche Kündigung  muss spätestens am 30. September bei unserer Geschäftsstelle eingegangen sein und wirkt zum 31. Dezember des Jahres. Kündigungen, die nach dem 30. September eingehen, werden zum Ende des nächsten Kalenderjahres wirksam.

 

Warum unterscheiden sich die Leistungen des Mieterbundes Offenbach von anderen Mietervereinen des DMB?

Die Mieterorganisation ist föderal aufgebaut. Jeder Verein kann seine eigene Satzung, Leistungen, Gebühren, Bürozeiten, Beratungsumfang, etc. beschließen. Diese Struktur ist in den letzten ca. 100 Jahren in Deutschland so gewachsen.

Die Vereine schließen sich Landesverbänden, diese wiederum dem Bundesverband an.
Anders als bei wirtschaftlichen Organisationen haben die übergeordneten Verbände keine Weisungsbefugnisse an die untergeordneten Strukturen. Die Delegierten der Vereine wählen den Landes- und Bundesvorstand.

Dafür bieten die Vereine den Mietern eine gewisse Vielfalt und Wahlmöglichkeit. Es gibt keine fest abgesteckten Gebiete für die Vereine. Zumindest in Ballungsräumen kann jeder Mieter sich aussuchen, welchem Verein er sich anschließt. Die Mieter können also z.B. wählen, ob sie dem kleinen Verein in der Nähe mit günstigem Beitrag oder einem anderen Verein in der nächsten Stadt mit höherem Beitrag aber auch mehr Service beitreten möchten. Nach dem Verständnis der Mieterorganisation hat beides seine Berechtigung.

Natürlich ist der DMB bestrebt, daß in allen Vereinen die Qualität der Beratung und des Service optimal ist. Dafür werden zentrale Schulungen und andere Veranstaltungen für die Berater und Mitarbeiter der Vereine durchgeführt. Außerdem wird von den Verbänden die politische Interessenvertretung und die Öffentlichkeitsarbeit auf Landes- und Bundesebene wahrgenommen.